Regionales Wachstum

Handhabung Programm E-Business
Januar 8, 2019
Änderungen beim Investitionszuschuss
Oktober 14, 2019
Handhabung Programm E-Business
Januar 8, 2019
Änderungen beim Investitionszuschuss
Oktober 14, 2019

Seit dem 08.02.2019 steht kleinen Unternehmen in den kreisfreien Städten durch die sächsische Staatsregierung ein neues Förderprogramm zur Verfügung.

Das Programm – Regionales Wachstum – ergänzt in der sächsischen Förderlandschaft den – Investitionszuschuss – und gibt Unternehmen, die bislang aufgrund ihrer Branche oder ihres überwiegend regionalen Absatzes von der Förderung ausgeschlossen waren, nun die Möglichkeit, ihre Investitionen bezuschussen zu lassen.

Kriterien der Förderung:

  • kleines Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter, bis 10 Mio. EUR Umsatz, bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme)
  • überwiegend regionales Absatz (innerhalb eines Radius von 50 km)
  • Betriebsstätten außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz
  • Mindestinvestitionsvolumen 20.000 EUR

Das Programm ist zunächst befristet bis zum 31.12.2020.

Ich berate Sie gern zum Förderprogramm und leiste eine kostenfreie Prüfung der Förderfähigkeit.