Handhabung Programm E-Business
Januar 8, 2019Änderungen beim Investitionszuschuss
Oktober 14, 2019Seit dem 08.02.2019 steht kleinen Unternehmen in den kreisfreien Städten durch die sächsische Staatsregierung ein neues Förderprogramm zur Verfügung.
Das Programm – Regionales Wachstum – ergänzt in der sächsischen Förderlandschaft den – Investitionszuschuss – und gibt Unternehmen, die bislang aufgrund ihrer Branche oder ihres überwiegend regionalen Absatzes von der Förderung ausgeschlossen waren, nun die Möglichkeit, ihre Investitionen bezuschussen zu lassen.
Kriterien der Förderung:
- kleines Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter, bis 10 Mio. EUR Umsatz, bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme)
- überwiegend regionales Absatz (innerhalb eines Radius von 50 km)
- Betriebsstätten außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz
- Mindestinvestitionsvolumen 20.000 EUR
Das Programm ist zunächst befristet bis zum 31.12.2020.
Ich berate Sie gern zum Förderprogramm und leiste eine kostenfreie Prüfung der Förderfähigkeit.