Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“

Anpassungen GRW-Richtlinie – Programm Investitionszuschuss
März 1, 2021
Förderprogramm „Transformationsmanagement REACT-EU“ ersetzt „InnoExperts“
Dezember 8, 2021
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Seit dem 12.4.2021 können kleine und mittlere Unternehmen Förderanträge im Programm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ stellen. Mit dem Förderprogramm beschleunigt das Bundesministerium für Wirtschaft und digitale Infrastruktur den Aufbau von Ladestationen für Elektromobilität. Der Fördermitteltopf ist 300 Mio. Euro schwer und wird im „Windhundverfahren“ („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) ausgereicht.   Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sind zur Antragsstellung aufgerufen.

Die Förderung im Detail:

  • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
  • Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
  • Gefördert wird:
    • der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt,
    • der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt,
    • der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort,
    • der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort.
  • Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).
  • Förderfähig ist ausschließlich die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
  • Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
  • Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
  • Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.