Regionales Wachstum

Seit dem 08.02.2019 steht kleinen Unternehmen in den kreisfreien Städten durch die sächsische Staatsregierung ein neues Förderprogramm zur Verfügung.

Das Programm – Regionales Wachstum – ergänzt in der sächsischen Förderlandschaft den – Investitionszuschuss – und gibt Unternehmen, die bislang aufgrund ihrer Branche oder ihres überwiegend regionalen Absatzes von der Förderung ausgeschlossen waren, nun die Möglichkeit, ihre Investitionen bezuschussen zu lassen.

Kriterien der Förderung:

  • kleines Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter, bis 10 Mio. EUR Umsatz, bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme)
  • überwiegend regionales Absatz (innerhalb eines Radius von 50 km)
  • Betriebsstätten außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz
  • Mindestinvestitionsvolumen 20.000 EUR

Das Programm ist zunächst befristet bis zum 31.12.2020.

Ich berate Sie gern zum Förderprogramm und leiste eine kostenfreie Prüfung der Förderfähigkeit.

Handhabung Programm E-Business
Januar 8, 2019
Änderungen beim Investitionszuschuss
Oktober 14, 2019
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